Hier müßten Sie zur Schaufel greifen!
Rechtshinweise für Haus und Grundbesitzer
Damit der Winter möglichst unfallfrei bleibt, muss jeder
–
die Stadt München, aber auch ihre Bürgerinnen und
Bürger
– seine Aufgaben erfüllen. Nach der
Münchner
Straßenreinigungs- und
-sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer
außerhalb des Vollanschlussgebietes verpflichtet (
außerhalb Mittlerer Ring ), Gehwege von Schnee und Eis zu
befreien (oder befreien zu lassen).
Als Eigentümer müssen Sie von
Montag bis Samstag bis
7.00 Uhr (am Sonn- und Feiertag bis 8.00 Uhr) den Gehweg von Schnee
freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das
Eis
beseitigen. In der Zeit von 7.00 Uhr bzw. 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist
dies so oft zu wiederholen, wie es die Sicherheit der
Fußgänger erfordert.
Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz
verwenden. Ist
in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend
breiter Streifen für Fußgänger am Rand der
Straße
gesichert werden.
Was Sie wissen sollten:
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, können Sie mit Geldbußen belegt werden. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. |
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